Schallschutztüren

Eine weitere Besonderheit in unserem Leistungsspektrum bilden unsere Schallschutztüren. Wie bei den Brandschutztüren, sind wir auch im Bereich Schallschutztüren Lizenzpartner der „TSH System GmbH - Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler und Schreinerhandwerks mbH“. Dank der TSH-Zulassung können wir vielfältige Lösungen für die Ausführung und Gestaltung von Schallschutztüren anbieten.


Schallschutztüren sind dafür bestimmt, Menschen vor unzumutbarer Belästigung durch Schallübertragung aus Nachbarräumen zu schützen. Geräusche wie Unterhaltungen, Musik oder auch Lärm Haushaltsgeräten können durch Schallschutztüren zwar nicht vollständig eliminiert, wohl aber stark abgeschwächt werden.

Ähnlich wie Feuer- oder Rauchschutztüren können Schallschutztüren ihren bestimmungsgemäßen Verwendungszweck natürlich nur im geschlossenen Zustand erfüllen. Im Gegensatz zu Brandschutztüren müssen Schallschutztüren laut Bauordnungen in der Regel nicht selbstschliessend sein. Außerdem müssen Schallschutztüren bauaufsichtlich nicht, wie Brandschutztüren, speziell mit einem Schild gekennzeichnet werden.


Schallschutztüren gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen - als vollflächige Türen (Sperrtüren), als Massivholzrahmentüren, mit oder ohne Seitenteil, Oberlicht, Füllung oder Glas. Einige Türen sind auch zweiflügelig herstellbar.

Wo muss wieviel Schallschutz geliefert werden?

Im Schallschutz erreichen einflügelige Türen bis zu Rw=48dB. In der DIN 4109 werden die Mindestanforderungen an den Schallschutz für bestimmte Verwendungszwecke festgelegt. Die Anforderungen unterscheiden sich natürlich, je nach Verwendungszweck.


Geschoßhäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen

27 dB für Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in Flure und Dielen, von Wohnungen, Wohnheimen oder Arbeitsräumen führen

37 dB für Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen unmittelbar in Aufenthaltsräume - außer Flure und Dielen - von Wohnungen, Wohnheimen oder Arbeitsräumen führen


Beherbergungsstätten

32 dB für Türen zwischen Fluren und Übernachtungsräumen


Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten

32 dB für Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Fluren


Krankenanstalten, Sanatorien

32 dB für Türen zwischen Fluren und Krankenräumen Operations- bzw. Behandlungsräumen Fluren und Operations- bzw. Behandlungsräumen

37 dB für Türen zwischen Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern


Anstatt der vorgenannten Mindestanforderungen können in Abhängigkeit des Bauvorhabens vom Bauherrn selbstverständlich auch höhere Werte gefordert werden! Für Außentüren gelten im Übrigen keine pauschalen Werte - Forderungen bestehen nur dann, wenn im Bebauungsplan Schallschutz gefordert wird.


Wir fertigen für Sie individuelle, qualitativ hochwertige Schallschutztüren, hergestellt von qualifizierten Fachkräften mit modernster Fertigungstechnik.


Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!